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Pflege braucht die besten Kräfte

An unseren Berufsfachschulen werden pro Jahr rund 300 Studierende, Schülerinnen und Schüler in Pflegeberufen ausgebildet. In der Ausbildung legen wir gemeinsam mit unseren Praxispartnern großen Wert auf die enge Verbindung von fachtheoretischer und fachpraktischer Ausbildung, auf die Qualitätssicherung unserer Prozesse und auf ein wertgebundenes lebenslanges Lernen. 

Die Caritas Regensburg sieht es als ihren Auftrag an, die Studierenden einerseits zu professionellen Pflegekräften auszubilden, aber ihnen auch die Menschlichkeit zu vermitteln, die sie im Umgang mit alten und kranken Menschen benötigen. 

Im Bistum Regensburg gibt es rund 50 katholische Alten- und Pflegeheime, 18 davon in Trägerschaft des Diözesan-Caritasverbandes. In kirchlichen Alten- und Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten absolvieren derzeit 130 Azubis den praktischen Teil ihrer Ausbildung. Der Diözesan-Caritasverband unterhält außerdem zwei Berufsfachschulen für Altenpflege in Landshut und in Sulzbach-Rosenberg. Außerdem steht die Berufsfachschule für Krankenpflege St. Josef in Regensburg unter dem Dach der Caritas Regensburg.

 

Wir bilden aus

  • Altenpfleger/innen
  • Pflegefachhelfer/innen (Altenpflege)
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
  • Krankenpflegehelfer/innen

Mit unseren Schulen investieren wir in gut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte von morgen. 

Pflegeberufe

Altenpfleger/in

  • Aufgaben
  • Ausbildung
  • Weiterbildung
Aufgaben

Altenpflege-Azubi in Aktion

Altenpflegerinnen und Altenpfleger übernehmen betreuende, beratende und pflegende Aufgaben von hilfsbedürftigen älteren Menschen. Ziel ist, eine möglichst selbständige Lebensführung zu erhalten oder zu ermöglichen.

 

 

 

 

Altenpflegerinnen oder Altenpfleger 

  • helfen bei der Körperpflege, beim Anziehen und beim Essen, 
  • führen Gespräche über persönliche und soziale Angelegenheiten, 
  • begleiten und beraten bei Behördengängen oder Arztbesuchen, 
  • leiten gesundheitsfördernde Übungen an, 
  • überwachen die Einnahme von Medikamenten, 
  • beraten Angehörige,  
  • gestalten Alltag und Freizeit für die betreuten Personen und übernehmen organisatorische und verwaltende Tätigkeiten wie das Schreiben von Pflegeberichten.

Ein neuer Schwerpunkt ist die palliative, also die schmerzlindernde Behandlung und Betreuung von unheilbar kranken Menschen. Darüber hinaus sind die Pflegerinnen und Pfleger im Rahmen des zunehmend vernetzten Pflegesystems (Fall- oder Case-Management) auch Kontaktpersonen zu Ärzten und anderen Fachleuten im Hilfesystem der Patienten. Zu ihren Aufgaben gehört auch, ältere Menschen in der Sterbephase zu begleiten.

Tätigkeitsfelder

Altenpflegerinnen und Altenpfleger sind unter anderem in folgenden Einrichtungen beschäftigt:

  • Sozialstationen 
  • Anlagen des betreuten Wohnens 
  • Tages- und Hauskrankenpflegedienste 
  • Alten- und Pflegeheime 
  • Psychiatrische Kliniken 
  • Krankenhäuser 
  • Altenpflegerinnen und -pfleger sind auch in Privathaushalten tätig. Sie ermöglichen den alten Menschen durch dieses Homecare, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben. 

Kernkompetenzen

Altenpflegerinnen und Altenpfleger sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an medizinischen sozialen und pflegerischen Fragen haben. Gefragt sind Personen, die ein Gespür dafür haben, andere Menschen zu fördern, zu begleiten und anzuleiten. Dabei sollen sie Menschen auch in ihren religiösen und kulturellen Zusammenhängen wahrnehmen und respektieren. Sie sollten geduldig und kreativ sein und bereit, sich mit Leid und Sterben auseinanderzusetzen.

Ausbildung

Ausbildungsstätten

Die Ausbildung besteht aus Unterricht an Altenpflegeschulen und der praktischen Ausbildung in Einrichtungen der Altenhilfe. Der Ausbildungsvertrag wird mit einem Alten- oder Pflegeheim oder einer ambulanten Pflegeeinrichtung abgeschlossen. Die Altenpflegeschule trägt die Verantwortung für die Ausbildung und fördert die Ausbildung durch die Praxisbegleitung. Die praktische Ausbildung wird durch Praxisanleitung sicher gestellt. 

Zulassung 

  • Mittlerer Bildungsabschluss 
  • oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder 
  • Hauptschulabschluss und eine zusätzliche, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder 
  • Hauptschulabschluss und eine mindestens einjährige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Altenpflegehilfe oder der Krankenpflegehilfe.

Inhalte

Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben. Inhalte des Unterrichts an der Altenpflegeschule sind beispielsweise: 

  • personen- und situationsbezogene Pflege alter Menschen 
  • Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie 
  • Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege alter Menschen 
  • Unterstützung alter Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten 
  • Umgang mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen 
  • Anleitung, Beratung, Gesprächsführung

Dauer

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre. Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2.100 Stunden, die praktische Ausbildung in Einrichtungen der Altenpflege mindestens 2.500 Stunden.

Prüfungen und Abschluss

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Wer die Prüfung besteht, ist staatlich anerkannte Altenpflegerin oder staatlich anerkannter Altenpfleger.

Weiterbildung

Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)

  • Fach- und Betriebswirte/-innen, Fachkaufleute 
  • Fachwirt/in - Alten- und Krankenpflege 
  • Fachwirt/in - Organisation und Führung (Sozial) 
  • Fachwirt/in - Sozial- und Gesundheitswesen 
  • Betriebswirt/in (Fachschule) - Sozialwesen 
  • Betriebswirt/in (Fachschule) - Management im Gesundheitswesen

Sonderfachkräfte

  • Fachaltenpfleger/in - klinische Geriatrie/Rehabilitation 
  • Fachaltenpfleger/in - Psychiatrie 
  • Fachaltenpfleger/in - Onkologie 
  • Fachaltenpfleger/in - Palliativ- und Hospizpflege 
  • Stationsleiter/in - Kranken-/Alten-/Kinderkrankenpflege 
  • Pflegedienstleiter/in · Mentor/in - Pflegeberufe 

Hochschulbildungsgänge (Auswahl)

  • Pflegewissenschaftler/in / Pflegemanager/in 
  • Pflegepädagoge/-pädagogin 
  • Pflege
  • Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin 
  • Psychologe/Psychologin - allgemeine Psychologie
Pflegeberufe

Altenpflegehelfer/in

  • Aufgaben
  • Ausbildung
  • Weiterbildung
Aufgaben

Altenpfleger/-in

Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer unterstützen Altenpflegerinnen und -pfleger bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege älterer Menschen. Sie übernehmen pflegerische Aufgaben wie die Hilfe bei der Körperpflege und beim Essen. Außerdem unterstützen sie ältere Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags.  

Tätigkeitsfelder

Altenpflegehelferinnen und -helfer arbeiten meist in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern und in Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen. 

Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich 

  • in Wohnheimen der Altenhilfe, 
  • in Pflegeeinrichtungen, 
  • in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, 
  • in Seniorenberatungsstellen und 
  • im ambulanten Pflegedienst.

Kernkompetenzen

Altenpflegehelferinnen und -helfer sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an pflegerischen Themen haben. Gefragt sind praktisch veranlagte Personen, die  Gespür dafür haben, andere Menschen zu fördern und anzuleiten.

Ausbildung

Ausbildungsstätten

Die Ausbildung von  Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern findet an Berufsfachschulen statt. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt zum Beispiel

  • in stationären Einrichtungen der Altenhilfe,  
  • in geriatrischen Kliniken,  
  • in Altentagesstätten der so genannten offenen Altenhilfe,  
  • im häuslichen Umfeld (ambulante Pflege) 

Zulassung 

In der Regel wird mindestens der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss vorausgesetzt. Bewerberinnen und Bewerber ohne berufliche Vorbildung benötigen in manchen Bundesländern mindestens einen mittleren Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert. Im Bundesland Hamburg wird kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt.

Vor Beginn der Ausbildung muss ein ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate) über die gesundheitliche Eignung vorgelegt werden, in vielen Bundesländern auch ein amtliches Führungszeugnis.

Zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden gelegentlich schriftliche Aufnahmeprüfungen durchgeführt. Darüber hinaus kann der schulische Leistungsstand entscheidend sein. Wichtig sind die Noten in den Fächern Deutsch und Biologie. Auch die Reihenfolge der Anmeldung spielt eine Rolle.

Wer eine Teilzeitausbildung macht, muss in dieser Zeit in einer geeigneten stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtung der Altenhilfe oder Altenpflege arbeiten.

Inhalte

Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern. 
Im theoretischen Teil werden unter anderem diese Unterrichtsinhalte gelehrt: 

  • Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege  
  • Unterstützung bei der Lebensgestaltung 
  • Altenpflege als Beruf   
  • Religion, Lebens- und Glaubensfragen 
  • Deutsch  
  • rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen  

Dauer

Die Ausbildung dauert ein Jahr bis drei Jahre. Ausbildungsverkürzungen sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt. 

In Mecklenburg-Vorpommern kann die Dauer der Ausbildung um bis zu ein Drittel gekürzt werden, wenn der Schüler oder die Schülerin bereits  

  • ein Berufsgrundbildungsjahr Gesundheit,  
  • ein Freiwilliges Soziales Jahr oder 
  • eine mindestens einjährige berufliche pflegerische Tätigkeit  
  • in Einrichtungen des Gesundheitswesens ausgeübt hat. 

Der Pflichtunterricht an der Berufsfachschule umfasst etwa 20 Wochenstunden. Hinzu kommen praktische Ausbildungsabschnitte in Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen der Altenpflege.

Prüfungen und Abschluss 

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst

  • einen schriftlichen,  
  • einen praktischen und manchmal 
  • einen mündlichen Teil. 

Die Abschlussbezeichnungen lauten (je nach Bundesland):

  • Staatlich geprüfter Altenpflegehelfer/in 
  • Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer/in  
  • Staatlich geprüfter Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)
  • Altenpflegehelfer/in  
  • Gesundheits- und Pflegeassistent/in 
  • Kranken- und Altenpflegehelfer/in
Weiterbildung

Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)

  • Fach- und Betriebswirt/in, Fachkaufleute 
  • Fachwirt/in - Alten- und Krankenpflege 
  • Fachwirt/in - Sozial- und Gesundheitswesen 
  • Fachwirt/in - Organisation und Führung (Sozial) 

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Die Pflegeausbildung wurde gesetzlich neu geregelt. Sie soll moderner und attraktiver werden.
Informationen, wie die generalistische Ausbildung genau aussieht, finden Sie hier: caritas-pflegeausbildung-bayern

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