Beschwerdeverfahrensordnung
Die vorliegende Verfahrensordnung für das Hinweisgebersystem gem. § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat das klare Ziel, ein strukturiertes und effektives Beschwerdemanagement zu gewährleisten, das im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des LkSG und internen Richtlinien steht. Dadurch streben wir an, Beschwerden und Hinweise systematisch zu erfassen, angemessen zu klassifizieren und effektiv zu lösen.