Ambulant betreute Wohngemeinschaft Unterseite
Die Dienstleistungsanbieter können folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
1. Beratung
> bei der Zusammenarbeit mit dem Gremium der Selbstbestimmung
> bei Fragen zur Wirtschaftlichkeit oder Tarifvorgaben
> beim Aufbau eines sinnvollen Personalmix
> zur Personalgewinnung und -bindung
2. Informationsweitergabe
> über aktuelle gesetzliche Vorgaben
> durch regelmäßige Newsletter
> von Arbeitspapieren zu verschiedenen Themen
3. Unterstützung
> durch Organisationsberatung / wirtschaftliche Beratung
4. Organisation und Durchführung von Fortbildungen für Mitarbeitende
5. Vertretung des Diözesan-Caritasverbandes in verschiedenen Gremien und Verbänden