Menschen wie Du und ich
Menschen mit Behinderung sind in Gemeinden oft unsichtbar. Nur wenige tauchen bei Festen oder in Vereinen auf. Das will die Offene Behindertenarbeit (OBA) der Caritas ändern. Sie hat ein Ziel: Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu organisieren und Barrieren abzubauen. Neben dem Beratungsangebot bei persönlichen und behinderungsspezifischen Fragestellungen liegt ein Schwerpunkt des Fachdienstes im ambulanten Familien entlastenden Dienst (FED). Betroffene und Angehörige erhalten im häuslichen Umfeld die passende Unterstützung. Hinzu kommen viele Gruppenangebote sowie Freizeit- und Begegnungsmaßnahmen. Durch ihre Arbeit will die OBA die Belange der Menschen mit Behinderung in die Öffentlichkeit zu bringen und deren Benachteiligung und Ausgrenzung entgegenzuwirken.
Wir arbeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit körperlicher und geistiger Behinderung. Dabei haben wir auch die Anliegen und Wünsche der Angehörigen im Blick unserer Beratung, unserer ambulanter Hilfen und der Kontaktmöglichkeiten.
Wir arbeiten mit bestehenden anderen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, beispielsweise Heimen, Schulen oder Werkstätten, zusammen.
Wir eröffnen behinderten Menschen Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können und entlasten gleichzeitig die Angehörigen.
Neben individuellen Hilfen und pädagogischen sowie pflegerischen Assistenzen bietet die Caritas regelmäßige Kontaktmöglichkeiten in Gruppenangeboten und Freizeit- und Begegnungsmaßnahmen.
Gerne kommen wir bei Bedarf nach Hause, in die vertraute Umgebung der Menschen. Wir verbringen dort mit ihnen gemeinsame Zeit, bieten pädagogische und lebenspraktische Unterstützung.
Unsere Fachstelle Elternassistenz bietet Eltern mit körperlicher Behinderung und chronischer Erkrankung Beratung zum Thema "Elternassistenz".
Elternschaft von Menschen mit Behinderung ist seit der Unterzeichnung der UN-BRK ein Menschenrecht. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtet, diese Eltern mit angemessenen Vorkehrungen bei der Ausübung dieses Rechts zu unterstützen. Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird dieser Rechtsanspruch/Assistenzleistungen im § 78 Abs.3 SBG IX beschrieben.
Eltern sollen eine passende Elternassistenz bekommen, damit sie ihre Kinder eigenverantwortlich erziehen und versorgen können. Die Assistenten helfen ihnen nach Anleitung der Eltern bei der Versorgung und Betreuung der Kinder.
Von unserer Seite erhalten Eltern Unterstützung bei der Beantragung der Assistenz sowie der Suche und Anleitung der Assistenzkräfte.
Wir helfen, beraten und engagieren uns für Sie. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen! Natürlich ist die Beratung kostenlos und vertraulich.