In der Kirche Zuflucht finden?
Von Seiten des bayerischen Innenministers gibt es derzeit allerdings eine Zusage, kein Kirchenasyl gewaltsam räumen zu lassen. Bei den allermeisten Kirchenasyl-Fällen handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle. Die Behörden haben in der Regel sechs Monate Zeit, die Betroffenen in das europäische Land zurückzuführen, in dem sie zuerst waren oder eine Einreiseerlaubnis erhalten haben. Gilt der Asylsuchende als untergetaucht, kann er bis zu einer Frist von 18 Monaten zurückgeführt werden. Sind die Fristen ohne Rückführung verstrichen, wird das Asylverfahren in der Regel in Deutschland und nicht im Ankunftsland durchgeführt. Diese Frist versuchen nun immer mehr Betroffene im Kirchenasyl zu überbrücken.
Die Kirchen stehen vor einem Dilemma: Auf der einen Seite ist der Staat an die bestehenden gesetzlichen Regelungen der Dublin-Abkommen gebunden. Auf der anderen Seite sind allen hehren Bekundungen zum Trotz weder die rechtlichen noch die sozialen Bedingungen in den europäischen Ländern gleich. Zudem sind viele Menschen von der langen Flucht schwer traumatisiert und brauchen endlich Ruhe und sichere Verhältnisse. In jedem Fall fordert die Durchführung eines Kirchenasyls von einer Pfarrgemeinde viel Engagement und muss gut vorbereitet sein. Das Kirchenasyl sollte nur besonderen Fällen vorbehalten sein und die Verantwortlichen in der Pfarrgemeinde sollten sich vor ihrer Entscheidung gut informieren.
Das Katholische Büro Bayern steht hierfür als Ansprechpartner zur Verfügung.